HOAI
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) findet insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern Anwendung. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der Honorartabelle gem. § 74 Abs. 1 der HOAI und richtet sich nach den
anrechenbaren Kosten der Beschaffungsmaßnahme, den Planungsanforderungen und den beauftragten Projektphasen.
Festhonorar
Auf Basis einer gemeinsamen Projektdefinition in der Projektziele, -umfang und –dauer festgelegt sind, wird der Planungsaufwand kalkuliert und ein Festhonorar vereinbart.
Monatliches Pauschalhonorar
Für komplexe Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann ein monatliches Festhonorar vereinbart werden.
Nach Tagessätzen
Eine Abrechnung nach Tagessätzen eignet sich insbesondere für Leistungen, die im Vorfeld zeitlich nicht eingegrenzt werden können.
Erfolgshonorar
Die Honorierung richtet sich nach der Erreichung vereinbarter Ziele, wie z.B. die Senkung der IST-Kosten oder die Einhaltung von Budgets und Terminen.